Gesprächsrunde EAPN - REPIS

Révis

Am 12. Juli 2018 haben aktive Mitglieder und Verbündete an der 13ten „Partizipativen Begegnung zur sozialen Inklusion“ teilgenommen mit dem Thema:

Vom "RMG" (Revenu minimum garanti) zum "REVIS" (Revenu d'inclusion sociale) – Ein Paradigmenwechsel?

Am Ende dieses Tages haben der Herr Minister Nicolas Schmit (Ministre du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire) und Frau Ministerin Corinne Cahen (Ministre de la Famille et de l'Intégration) auf die Fragen geantwortet, die von den Teilnehmern und den Empfängern des "RMG" gestellt wurden.

Aktivierung versus Eingliederung:  Was ist der Unterschied und welches sind die zu unternehmenden Schritten ?

Wohnen und Wohngemeinschaften: Was sind die Änderungen?

Die Beträge: Verspricht der "REVIS" ein anständigeres Leben als der "RMG"?

Inwieweit berücksichtigt der REVIS die alleinerziehenden Familien, die Jugendlichen, die Obdachlosen bei ihrer Aktivierung?

"REVIS" und Gesundheit: Auch wenn ich nicht arbeitsfähig bin, wie wird meine soziale Inklusion garantiert?

Da der Gesetzestext zu vielschichtig ist um im Einzelnen von den Teilnehmern aufgegriffen zu werden, wirkten die Antworten der beiden Minister teils beruhigend und tröstlich auf das Publikum.

Beispiel: Frau Ministerin Cahen erinnert daran, dass der Mietzuschuss aus dem "REVIS" gestrichen wurde und dass man mit all den Zuschüssen über der Armutsgrenze liegt.

Laut Herrn Minister Schmit ist das Ziel des "REVIS" dass jede Person eigenständig sein kann. Unter der Maβnahme des ATI (Affection temporaire indemnisée) schaffen es die Menschen nicht sich aus der Armutslage zu befreien, so dass man dieses System ändern muss.

Laut Herrn Minister Schmit ist das neue Gesetz den Empfängern angepasst. Die Menschen aus den ATI-Verträgen heraus in normale Arbeitsverträge zu integrieren, ist das Ziel. Aber es gibt keine Aktivierung ohne Beteiligung des Antragstellers, deshalb gibt es eine "Mitarbeitsvereinbarung".  Weiterbildungen dienen der Verbesserung der Sachkenntnisse. Es handelt sich um ein berufsbezogenes Vorhaben, das die betroffene Person annehmen muss.  Herr Minister Schmit erwähnt das gute Beispiel von "CO-LABOR".

Aber es wurde in der Einleitung daran erinnert, dass dieses Gesetz, das anfangs ins Leben gerufen wurde um die Armut zu bekämpfen, es nicht geschafft hat, dieses Ziel zu erreichen.

Bei den Vorbereitungen haben die Fachkräfte berichtet, dass die Personen die in Teilzeit arbeiten benachteiligt sind, insbesondere neue Bewerber.

Die betroffenen Empfänger haben oft erzählt, dass das Arbeitsamt sich nicht sonderlich um sie gekümmert hat und sie sich alleingelassen fühlten, sogar auf professioneller Ebene.

Schlussfolgernd kann man erst in 3 Jahren eine Bewertung des Gesetzes in Erwägung ziehen. Zu dem Zeitpunkt kann man dann eine Wiederanpassung und Änderungen einbringen.